Nach einem Unfall: Ihre Rechte und wichtige Informationen

 

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie Ihre Ansprüche kennen und wissen, wie Sie am besten vorgehen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, der den Schadenumfang und die Schadenshöhe objektiv feststellt. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat.

 

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu tragen – mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden. Nur durch eine vollständige Beweissicherung über den Schadenumfang und die Schadenhöhe wird gewährleistet, dass Ihnen Ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Dies betrifft auch die Ermittlung einer eventuellen Wertminderung. Ohne die Einschaltung eines unabhängigen Gutachters verzichten Geschädigte häufig auf hohe Beträge, die Ihnen zustehen.

 

Wichtige Informationen notieren:

  • Amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherungsdaten des Unfallgegners.
  • Adressen von Zeugen (falls vorhanden).
  • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten (bei Unklarheiten und Personenschäden immer die Polizei hinzuziehen).

Fotos machen:

Fotografieren Sie, wenn möglich, den Unfallort sowie die Fahrzeuge in ihrer Position nach dem Unfall. Achten Sie besonders auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und Schäden an der Umgebung.

 

Sollte es nach der Reparatur zu Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Schadensbeseitigung oder den Schadenhergang kommen, ist ein Sachverständigengutachten ebenfalls wichtig, um Klarheit zu schaffen. Mit der Erstellung eines Gutachtens können zudem Ansprüche wie Nutzungsausfallentschädigung oder die Erstattung der Mietwagenkosten belegt werden.

 

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, die Einschaltung eines freien Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach aktueller Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, es handelt sich um einen für Laien erkennbaren Bagatellschaden. Lassen Sie sich auch nicht auf rein kostenschätzende Voranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein, die in der Regel den tatsächlichen Schaden geringer ansetzen.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz bei der Schadenregulierung: Ein vollständiges Gutachten dient als Nachweis über den exakten Schadensumfang, was besonders bei einem späteren Verkauf des instandgesetzten Fahrzeugs entscheidend ist. Die Tatsache, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, ist in den meisten Fällen offenbarungspflichtig. Mit einem Gutachten und dazugehörigen Lichtbildern können Sie einem potenziellen Käufer den Schadenumfang genau belegen und etwaige Zweifel ausräumen.

 

Nutzen Sie daher Ihre Rechte und bestehen Sie auf eine vollständige Beweissicherung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden und keine wertmindernden Faktoren übersehen werden.